Jeder kennt sie, kaum jemand mag sie und fast jeder ist genervt. Warum gibt es sie überhaupt? Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) schreibt vor, dass nicht zwingend erforderliche Cookies nur gesetzt werden dürfen, wenn eine aktive Einwilligung der Nutzer vorliegt. Erscheint ein Cookie-Banner, so können Nutzerinnen und Nutzer diese Einwilligung erteilen oder verweigern.
Sind Cookie-Banner auf jeder Webseite erforderlich?
Ganz klar nein. Prof. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sagt: "Eine gut gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner, weil sie nur technisch notwendige Cookies verwendet". Damit hat er grundsätzlich erst einmal Recht. Allerdings nutzt selbst der Europäische Datenschutzausschuss mehr als nur funktionale Cookies auf seiner Internetseite und ist somit auch zur Verwendung eines Cookie-Banners verpflichtet.
Cookies sind kleine Textdateien. Die darin enthaltenen Informationen sind für Webseitenbetreiber von großer Bedeutung. Sie liefern Informationen über Webseitenbesucher und bilden somit die Grundlage für erfolgreiches Online-Marketing. Unternehmen können daraus wertvolle Daten als Grundlage für gezieltes Marketing und personalisierte Werbung gewinnen.
Fazit:
Nutzen Sie die Cookie-Banner als Chance zur Gestaltung Ihrer informationellen Selbstbestimmung. Entscheiden Sie im Einzelfall, welche Webseitenbetreiber Sie mit Ihren Daten unterstützen möchten und welche nicht!
ÜBER DEN AUTOR
Erich Soraru
Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).
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