Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz - KI-Verordnung

Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz - KI-Verordnung

 

Die Europäische Union hat mit der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung oder AI Act) einen bedeutenden Schritt zur Regulierung von KI-Systemen unternommen. Diese Verordnung wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 1. August 2024 in Kraft. citeturn0search0

 

 

Risikobasierter Ansatz der KI-Verordnung

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in vier Kategorien unterteilt:

  1. Geringes Risiko: Diese Systeme unterliegen keinen spezifischen Anforderungen.
  2. Begrenztes Risiko mit besonderer Verpflichtung zur Transparenz: Hierzu zählen beispielsweise Chatbots, bei denen Nutzer darüber informiert werden müssen, dass sie mit einer KI interagieren.
  3. Hohes Risiko: Dazu gehören Systeme, die in sicherheitskritischen Bereichen wie der medizinischen Diagnostik oder im autonomen Fahren eingesetzt werden. Anbieter solcher Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Risikomanagement, Datenqualitätssicherung und menschliche Aufsicht.
  4. Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die als unannehmbar eingestuft werden, sind in der EU verboten. Dazu zählen beispielsweise Systeme für Social Scoring durch Behörden oder solche, die subliminale Techniken einsetzen, um das Verhalten von Menschen zu manipulieren.

 

Ziele der EU mit der KI-Verordnung

Mit der KI-Verordnung strebt die EU eine weltweite Führungsrolle im Bereich sicherer und vertrauenswürdiger KI an. Die Verordnung zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Durch klare Regelungen sollen folgende Bereiche profitieren:

  • Effiziente Gesundheitsvorsorge: KI kann in der Diagnose und Behandlung von Krankheiten unterstützen und so die medizinische Versorgung verbessern.
  • Sichere und saubere Verkehrsinfrastruktur: Autonome Fahrzeuge und intelligente Verkehrssteuerung können den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher gestalten.
  • Innovative Produkte und Dienstleistungen: Unternehmen werden ermutigt, neue KI-basierte Lösungen zu entwickeln, die den Alltag der Menschen erleichtern.
  • Niedrigere Kosten und verbesserte Nachhaltigkeit: Durch den Einsatz von KI können Prozesse optimiert, Ressourcen effizienter genutzt und somit Kosten gesenkt sowie die Nachhaltigkeit erhöht werden.

 

Herausforderungen und Kritik

Trotz der positiven Ziele gibt es auch Stimmen, die die strengen Regelungen der EU kritisch sehen. Unternehmen wie Google warnen davor, dass zu enge Vorschriften Innovationen hemmen könnten. In einem Positionspapier forderte Google ein innovationsfreundlicheres Umfeld und schlankere Regulierungen, um im globalen KI-Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten. citeturn0news7

 

Fazit

Die KI-Verordnung der EU stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu regulieren und sicherzustellen, dass sie zum Wohl der Gesellschaft eingesetzt wird. Durch den risikobasierten Ansatz werden unterschiedliche Anwendungen entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial bewertet und reguliert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verordnung auf die Innovationskraft Europas auswirken wird und ob sie als Modell für andere Regionen weltweit dienen kann.

Hier geht es zum Gesetzestext in deutscher Sprache


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Erich Soraru

Erich Soraru ist Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (DEKRA).

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